Seit dem Schuljahr 14/15 ist es laut Grundschulordnung allen Grundschulen erlaubt, das Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 1 mit 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch zu ersetzen. Diese Form des Zwischenstandsberichtes wurde in dem 4-jährigen Schulversuch „Flexible Grundschule“ und in einigen „Modus 21 Schulen“ entwickelt, erprobt und evaluiert.
In diesem Gespräch steht der Schüler als Lernender im Mittelpunkt. Ihm sollen seine Leistungen und Entwicklungen rückgemeldet werden. Dabei wird das Kind von seinen Eltern begleitet und unterstützt. So lernt das Kind das Reflektieren über das eigene Lernen, was im LehrplanPlus eine zentrale Rolle spielt.
Wir, an der GS Büchlberg,haben uns nach ausführlicher und konstruktiver Diskussion und mehreren Fortbildungen dafür entschieden, in den Jahrgangsstufen 1,2 und 3 die bisher üblichen Zwischenzeugnisse durch Lernentwicklungsgespräche zu ersetzen.
Es ist uns ein Anliegen alle am Lernprozess beteiligten Personen (Kind – Eltern – Lehrer) zu Wort kommen zu lassen und im Dialog den Leistungs- und Entwicklungsstand der Kinder umfassend und verständlich zu beschreiben.
Als Grundlage zum Gespräch dient zunächst ein Selbsteinschätzungsbogen, den das Kind ausfüllt. Zum Gespräch selbst füllt die Lehrkraft zusammen mit den Eltern und dem Kind einen weiteren Bogen aus. Dieser dient als Protokoll zum Lernentwicklungsgespräch.